FNA : 26-6-2
Fassung vom 25.07.2000
Inkrafttreten der Fassung: 01.08.2000
Außerkraft mit dem: 31.12.2004
Zuletzt geändert durch:Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes vom 25.11.2004 (BGBl. I 2004 S. 2945)
Inhaltsverzeichnis § 1 Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis § 2 Aufenthaltserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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