8/4.1 Rechtsgrundlagen

Autor: Sadtler

JArbSchG

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Jugendarbeitsschutz ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).1)

Weitere Verordnungen

Weitere flankierende Regelungen zum JArbSchG finden sich u.a. in

der weibliche Jugendliche schützenden Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten (JArbSchSittV),2)

der Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (BGS-JArbSchV),3)

der Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV),4)