Die Anträge der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2022 sowie für die Revision gegen dieses Urteil vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu gewähren, werden abgelehnt.
Der Antrag der Klägerin, ihr für die oben genannten Verfahren einen Notanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem oben genannten Urteil des Landessozialgerichts sowie die Revision der Klägerin gegen dieses Urteil werden als unzulässig verworfen.
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