Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg in Sachen 5 BVGa 3/18 vom 05.11.2018 wird zurückgewiesen.
I. Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz, wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge und wegen der Gründe, die die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Siegburg dazu veranlasst haben, den Antrag des Betriebsrats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen, wird auf die Abschnitte I. und II. des angefochtenen Beschlusses vom 05.11.2018 Bezug genommen.
1. - - - - a) b) 2.
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