Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 19.12.2017 - 3 Ca 2041 b/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin macht einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung geltend.
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