LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.12.2018
L 2 R 3033/17
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 19.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 2263/15

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Schülerbetreuer im Anschluss an den Schulunterricht in einem SchülerhortAbgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2018 - Aktenzeichen L 2 R 3033/17

DRsp Nr. 2019/6507

Keine Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Schülerbetreuer im Anschluss an den Schulunterricht in einem Schülerhort Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

Eine Tätigkeit als Schülerbetreuer im Anschluss an den Schulunterricht in einem Schülerhort auf der Grundlage eines Honorarvertrages für ein selbstständiges Dienstverhältnis, bei der die Arbeitszeit unabhängig vom Arbeitstag vollkommen frei in einem vorgegebenen Zeitrahmen eingesetzt werden konnte und für die nur für tatsächlich erbrachte Stunden ein Honorar gezahlt wurde, wird selbständig ausgeübt.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 19. Mai 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 26. November 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. April 2015 aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1 bis 11.

Der Streitwert wird auf 23.431,61 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1-2; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 1 und S. 5;

Tatbestand