Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19.06.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status der Tätigkeit der Beigeladenen für den Kläger.
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