Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28.01.2021 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Die im November 1984 geborene Tochter A des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) ist mit X (Ehemann) verheiratet. Beide sind Eltern zweier minderjähriger Kinder. Für A wurde zuletzt im Dezember 2015 eine Behinderung festgestellt.
A bezog in dem im Revisionsverfahren noch streitigen Zeitraum (November und Dezember 2019) Bundeselterngeld (§
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