Arbeitsgericht
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beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers:
1. Die Beklagte wird verurteilt, der vom Kläger beantragten Elternteilzeit vom 09.11.2017-09.07.2018 zuzustimmen, wobei die Teilzeit 30 Stunden pro Wochen beträgt, verteilt auf folgende Tage:
Montag 8.00 Uhr-16.30 Uhr (8 Stunden mit 30 Min. Pause), Dienstag 8.00 Uhr-17.30 Uhr (7 Stunden mit 30 Min. Pause), Mittwoch 8.00 Uhr-13.00 Uhr (5 Stunden) Donnerstag 8.00 Uhr-13.00 Uhr (5 Stunden) Freitag 8.00 Uhr-13.00 Uhr (5 Stunden)
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Begründung:
Der Kläger ist Vater des Kindes Chantalle Schnabeline, geboren am 09.09.2017. Der Kläger lebt mit seiner Tochter und der Kindsmutter Silke Schnabeline in einem gemeinsamen Haushalt in der Schillerstraße 1 in 12345 Neustadt.
Beweis: Vorlage der Abstammungsurkunde der Tochter Chantalle Schnabeline als
Der Kläger informierte die Beklagte mit Schreiben vom 19.09.2017 schriftlich darüber, dass er in der Zeit vom 09.11.2017-09.07.2018 Elternzeit in Anspruch nimmt. Zugleich beantragte er für den gesamten Zeitraum Elternteilzeit i.H.v. 30 Stunden pro Woche. Die Verteilung der Arbeitszeit war gewünscht, wie im Klageantrag angegeben.
Beweis: Vorlage des Schreibens des Klägers an die A-GmbH vom 19.09.2017, als
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