1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Ccc Event Management GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Ccc Event Management GmbH die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 14. März 2017, Ccc Event Management/Gerichtshof der Europäischen Union (
Verfahren vor dem Gericht und angefochtener Beschluss
Mit Klageschrift, die am 16. Dezember 2016 bei der Kanzlei des Gerichts einging, erhob die Rechtsmittelführerin eine Schadensersatzklage gegen den Gerichtshof der Europäischen Union.
Das Gericht hat diese Klage mit dem angefochtenen Beschluss gemäß Art. 126 seiner Verfahrensordnung wegen offensichtlicher Unzuständigkeit abgewiesen.
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