... beantragt, die Beklagte zu verurteilen,
das Angebot des Klägers anzunehmen, ihn ab Rechtskraft der Entscheidung
1. mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden zu beschäftigen,
2. ihn montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 7:00 Uhr bis 14:30 Uhr einzusetzen.
Formulierung, wenn aus Sicht der Arbeitnehmerin die Fiktion des § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG greift, weil der Arbeitgeber nicht innerhalb der Monatsfrist widersprochen habe:
... beantragt,
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