Klagebegründung Kostenfestsetzungsbeschluss

 

 

An das Sozialgericht

...

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

 

 

Az.: .

In dem Rechtsstreit des

Herrn ., Adresse

- Kläger -

gegen

... (Sozialleistungsträger)

- Beklagter -

wird beantragt,

durch Beschluss gem. § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG zu entscheiden, dass die Beklagte die Kosten des Untätigkeitsklageverfahrens zu tragen hat.

Begründung:

Nach diesseits vertretener Auffassung ist die Beklagte zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Untätigkeitsklageverfahrens verpflichtet, da sie den Widerspruch der klägerischen Partei nicht innerhalb der Frist des § 88 Abs. 2 SGG beschie­den hat. Die Beklagte hat den Kläger nicht über den Stand des Verfahrens unterrichtet.