Klageerwiderung auf eine Klage wegen Höhergruppierung

 

 

Arbeitsgericht . Straße, Hausnr./Postfach PLZ Ort

 

 

 

(Rubrum)

wird beantragt,

die Klage abzuweisen.

Begründung:

Die erfolgte Eingruppierung ist rechtswirksam.

Die Tätigkeit des Klägers ist in der Klageschrift unzutreffend wiedergegeben.

Zu den regelmäßigen Arbeitsaufgaben des Klägers gehört es nicht .... Diese Tätigkeit wurde nur vorübergehend im Rahmen einer Urlaubsvertretung ausgeübt. Ebenso wenig ist der Kläger zur Ausführung von ... berechtigt oder verpflichtet. Diese Aufgabe gehört zum Gebiet seines Kollegen ..., der diese Tätigkeit auch ausübt. Außerdem übt der Kläger in nicht unwesentlichem Umfang Tätigkeiten aus, die zu der Vergütungsgruppe gehören, die unter derjenigen des Klägers liegt. Diese Tätigkeiten sind: ...

Beweis:   Arbeitsplatzbeschreibungen oder Zeugnis des Mitarbeiters ...

Darüber hinaus hat der Kläger die Gewichtung der Tätigkeiten unzutreffend beschrieben. Tatsächlich verteilen sich die Tätigkeiten wie folgt:

Tätigkeit A: ... %

Tätigkeit B: ... %

Tätigkeit C: ... %

Tätigkeit D: ... %

Tätigkeit E: ... %

Tätigkeit F: ... %

Die derzeit zutreffend angewandte Vergütungsgruppe lautet wie folgt:

"..."

Die Vergütungsgruppe unterhalb der dem Kläger gewährten lautet wie folgt:

"..."