Klageerwiderung auf eine Kündigungsschutzklage bei verhaltensbedingter Kündigung

An das Amtsgericht ...

 

Rubrum

 

teile ich mit, dass die Beklagte von mir vertreten wird. Der Termin zur Güteverhandlung ist mir bekannt. Im Termin werde ich beantragen,

                      die Klage abzuweisen.

Begründung:

Zutreffend trägt der Kläger vor, dass er seit dem ... im Unternehmen der Beklagten als ... tätig ist. Die Beklagte stellt  unstreitig, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.

Unzutreffend ist die Rechtsauffassung des Klägers, dass die Beklagte ihm gegenüber eine rechtsunwirksame Kündigung ausgesprochen hat. Die Kündigung ist vielmehr als verhaltensbedingte Kündigung aufgrund eines erheblichen Fehlverhaltens, verbunden mit Abmahnungen, rechtswirksam.

Die Beklagte wirft dem Kläger vor, gegen seine Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen zu haben. Entsprechend dem seitens des Klägers als Anlage 1 eingereichten Arbeitsvertrages ist dieser verpflichtet, seine Arbeit täglich gegen 7.30 Uhr zu beginnen. Aufgrund der Notwendigkeit, sich mit Kollegen an Maschinen abwechseln zu müssen, existieren keine Vereinbarungen zur Gleitzeit. Am Montag, dem 13.03.2006, ist der Kläger statt um 7.30 Uhr erst gegen 8.10 Uhr am Arbeitsplatz erschienen. Der betriebliche Vorgesetzte, der Schichtführer Herr ...