An das Arbeitsgericht ...
Rubrum
wird beantragt,
die Klage abzuweisen.
Begründung:
Die Kündigung war rechtswirksam (ggf. zunächst zur Tatkündigung vortragen).
Es besteht der schwerwiegende Verdacht, dass der Kläger Unterschlagungen zu Lasten des Beklagten begangen hat. Der Schaden beträgt ... Euro.
Im Rahmen der Inventur im
Januar ... ist am ... (Datum)
Zu beachten ist die Zweiwochenfrist aus § 626 Abs. 2 BGB, deren Lauf durch
zügige und gebotene Ermittlungen zwar gehemmt, spätestens nach abschließender
Anhörung des Arbeitnehmers aber in Gang gesetzt wird. Innerhalb der Frist ist
sodann noch, falls existent, das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG
durchzuführen.
Beweis: Zeugnis des ...
Die Beklagte hat den dringenden Verdacht, dass der Kläger die Unterschlagung begangen hat. Der Verdacht begründet sich wie folgt: ...
Die genannten Gegenstände waren Anfang Dezember ... noch vorhanden.
Beweis: Zeugnis des ...
Bis zur Durchführung der Inventur hatte nur der Kläger Zugang zu diesem Teil des Lagers. Er ist der einzige, der über einen entsprechenden Schlüssel verfügt.
Beweis: ...
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