5/1.3.1 Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz)

Autor: Spinner

5/1.3.1.1 Erkenntnisverfahren

Streitwertabhängige Verfahrensgebühr

Nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 3 GKG werden im erstinstanzlichen Urteilsverfahren Gebühren nach dem Teil 8 des Kostenverzeichnisses zum GKG erhoben.

Die Gebühr richtet sich grundsätzlich nach § 34 Abs. 1 GKG. Ihr Mindestbetrag beträgt 15 Euro (§ 34 Abs. 2 GKG). Die bis Juni 2004 bestehende Höchstbetragsbegrenzung, nach der Rechtsstreitigkeiten mit einem 12.000 Euro übersteigenden Streitwert gebührenrechtlich privilegiert waren, wurde durch das KostRMoG aufgehoben. Eine Kostenprivilegierung des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens erster Instanz im Vergleich zu den Verfahren vor den ordentlichen Zivilgerichten tritt dadurch ein, dass der Satz der Gebühr nach § 34 Abs. 1 GKG i.V.m. Teil 8 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zum GKG) auf 2,0 statt 3,0 festgelegt ist.

Gebührenfreiheit bei Vergleich