BAG - Urteil vom 24.11.2005
2 AZR 39/05
Normen:
BGB § 626 ; BAT-VKA § 54 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2006, 677
NJW 2006, 1545
NZA 2006, 484
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 07.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 1175/04
ArbG Hamm - 3 (3) Ca 2579/03 L - 20.4.2004,

Kündigung - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zeiterfassungsmanipulation; Abstempeln der Zeiterfassungskarte durch Arbeitskollegen; wichtiger Grund; Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für Abstempeln durch Kollegen; Beweiswürdigung; Beteiligung des Personalrats; Berücksichtigung erst nach Ausspruch der Kündigung beantragter und festgestellter Schwerbehinderung; Stempeluhrmissbrauch

BAG, Urteil vom 24.11.2005 - Aktenzeichen 2 AZR 39/05

DRsp Nr. 2006/6780

Kündigung - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zeiterfassungsmanipulation; Abstempeln der Zeiterfassungskarte durch Arbeitskollegen; wichtiger Grund; Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für Abstempeln durch Kollegen; Beweiswürdigung; Beteiligung des Personalrats; Berücksichtigung erst nach Ausspruch der Kündigung beantragter und festgestellter Schwerbehinderung; Stempeluhrmissbrauch

Orientierungssätze: Der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber sonst kaum sinnvoll kontrollierbare Arbeitszeit korrekt zu stempeln, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung iSv. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen. Dies gilt erst recht dann, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorsätzlich dadurch täuscht, dass er einen anderen Arbeitnehmer veranlasst, an seiner Stelle die Stempeluhr zu betätigen.

Normenkette:

BGB § 626 ; BAT-VKA § 54 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlich fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung.

Der am 29. Juli 1949 geborene, inzwischen geschiedene Kläger ist seit 1. Juli 1995 beim beklagten Landschaftsverband als Arbeitserzieher beschäftigt. Sein monatliches Entgelt betrug zuletzt ca. 3.200,00 Euro. Auf das Arbeitsverhältnis findet der BAT-VKA Anwendung.