Autor: Schmiegel |
Durch eine ordentliche Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Während teilweise lediglich eine Frist einzuhalten ist (so § 622 Abs. 3 BGB : zwei Wochen), ist in anderen Fällen die Kündigung zudem nur zu bestimmten Terminen möglich (so etwa die Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB : vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats).
Wird nach dem Wortlaut des Kündigungsschreibens die Kündigungsfrist oder der Kündigungstermin nicht eingehalten, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob der Kündigende dennoch die Kündigung auf den zutreffenden Zeitpunkt aussprechen wollte.75) Andernfalls - etwa wenn ausschließlich ein konkreter Beendigungszeitpunkt angegeben wird - ist auch an eine Umdeutung (§ 140 BGB) zu denken.76) Während der Arbeitnehmer im ersten Fall die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch noch nach Ablauf der Klagefrist des § gerichtlich geltend machen kann, kann allerdings im zweiten Fall die Fiktionswirkung des § eintreten.
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