Im Folgenden finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Kurzarbeit, mit denen Berater während der Coronakrise konfrontiert sind. Die Antworten sind möglichst knapp und praxisnah formuliert.
Kurzarbeit kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden.
1) | BAG, Urt. v. 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, NZA 2016, 565. |
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