Die Beschwerden der Antragsteller zu 1-6 und der Beteiligten zu 10-12 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Dezember 2018 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren über die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der in der Zeit vom 23.- 27. April 2018 durchgeführten Betriebsratswahl.
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