Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall für die Zeit vom 01.09.2004 bis zum 31.10.2004.
Die am 01.02.12xx geborene Klägerin ist seit dem 19.03.1979 als angestellte Lehrerin für muttersprachlichen Unterricht in türkischer Sprache im Dienst des beklagten Landes tätig. Beschäftigt wird sie in der G3x S2xxxxxxxxxxx S1xxxx in G1xxxxxxxxxxx.
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