Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.10.2016 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Ermittlung und Entscheidung an das Sozialgericht Köln zurückverweisen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht Köln vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Leistungen nach dem
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