LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 23.02.2023
L 10 U 2662/21
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 24.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 66/20

Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen UnfallversicherungKein Versicherungsschutz in der Schülerunfallversicherung beim abendlichen Eishockeytraining im Rahmen einer Schulkooperation mit einem Eishockey-Verein

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 - Aktenzeichen L 10 U 2662/21

DRsp Nr. 2023/5999

Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Kein Versicherungsschutz in der Schülerunfallversicherung beim abendlichen Eishockeytraining im Rahmen einer Schulkooperation mit einem Eishockey-Verein

Ein abendliches Eishockeytraining bei einem privaten Verein steht auch dann nicht unter dem Schutz der Schülerunfallversicherung, wenn eine Kooperation zwischen Schule und Verein mit finanzieller Unterstützung des Internatsschülers durch den Verein besteht. Weder ist der organisatorische Verantwortungsbereich der Schule betroffen, noch handelt es sich um eine schulische Betreuungsmaßnahme.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 24.06.2021 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1-2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Feststellung des Ereignisses vom 18.12.2018 als Arbeitsunfall im Rahmen der Schülerunfallversicherung.

Der am 2003 geborene Kläger war zum Zeitpunkt des angeschuldigten Ereignisses (Internats-)Schüler des Privaten Aufbaugymnasiums I1 GmbH, einem als Ersatzschule staatlich genehmigten Privatgymnasium für Jungen und Mädchen mit Sekundarstufe I und II und angeschlossenem Internat in freier Trägerschaft (Trägerin: E1 Group, s. S. 51 VerwA).