Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 12.01.2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Zwischen den Beteiligten ist die Zurückweisung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin als Verfahrensbevollmächtigter in einem auf die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gerichteten Verwaltungsverfahren streitig.
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