Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 14.05.2021 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1295,30 € festgesetzt.
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