Mandatsbedingungen und Honorarvereinbarung

Mandatsbedingungen

Zwischen der Rechtsanwaltskanzlei ...

und

Herrn/Frau ...                                                                                                   - Auftraggeber/in -

wird Folgendes vereinbart:

1.     Die Haftung der Rechtsanwälte beschränkt sich auf einen Höchstbetrag von 1 Mio. Euro, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2.     Wenn eine weitergehende Haftung gewünscht wird, so kann auf ausdrückliche Weisung des Mandanten/der Mandantin und auf seine/ihre Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung zu einer höheren Haftungssumme abgeschlossen werden.

3.     Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen der beauftragten Sozietät sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

4. ...

5. ...

Honorarvereinbarung