Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 24. Oktober 2018 -
Die Kosten der Beschwerde hat der Antragsteller zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der von dem Antragsteller (Beteiligter zu 1)) mit dem angekündigten Antrag zu Ziffer 2. verfolgte Zahlungsanspruch im Urteilsverfahren oder Beschlussverfahren zu entscheiden ist.
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