BAG - Beschluss vom 04.05.2011
7 ABR 3/10
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; BwKoopG § 1; BwKoopG § 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 09.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 TaBV 22/09
ArbG Hannover, vom 12.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 BV 20/08

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von der Bundeswehr zugewiesener Beschäftigter privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen

BAG, Beschluss vom 04.05.2011 - Aktenzeichen 7 ABR 3/10

DRsp Nr. 2011/17583

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von der Bundeswehr zugewiesener Beschäftigter privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen

Der Betriebsrat hat bei innerbetrieblichen Versetzungen von Beamten und Arbeitnehmern, die privatrechtlich organisierten Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesen oder gestellt sind, nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitzubestimmen.

Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Dezember 2009 - 15 TaBV 22/09 - wird zurückgewiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1; BwKoopG § 1; BwKoopG § 6 Abs. 1;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat bei innerbetrieblichen Versetzungen von Beamten und Angestellten, die einem mit der Bundesrepublik Deutschland kooperierenden Wirtschaftsunternehmen zugewiesen oder gestellt sind, nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitzubestimmen hat.