Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.09.2017 -
Der Antrag der Beteiligten zu 1) aus der Antragsschrift vom 24.03.2017 wird zurückgewiesen.
2.Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf Verpflichtung, die Einstellung des Herrn Dr. D. L. rückgängig zu machen, wird zurückgewiesen.
II.Die weitergehende Beschwerde des Beteiligten zu 2) und die Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 1) werden zurückgewiesen.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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