Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag (Immissionsschutzbeauftragter)
Zwischen
der Firma ...
- im Folgenden Firma genannt -
und
Herrn/Frau ...
- im Folgenden Mitarbeiter (1) genannt -
wird der Arbeitsvertrag vom ... ergänzt:
1. Gegenstand des Vertrags
Der Mitarbeiter wird mit Wirkung vom ... zum Immissionsschutzbeauftragten der Firma für den Betrieb ... benannt. Die Benennung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats.
2. Aufgaben, Pflichten und Ausstattung
Der Mitarbeiter wird die Aufgabe eines Immissionsschutzbeauftragten zusätzlich zu seiner bisherigen, vertraglich vereinbarten Arbeit übernehmen. Die Firma wird dem Mitarbeiter die dafür notwendige Arbeitszeit zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass keine überobligatorische Belastung des Mitarbeiters entsteht. Sollten sich durch die Doppelfunktion oder aus anderen Gründen Konfliktsituationen oder Beeinträchtigungen der Tätigkeit als Immissionsschutzbeauftragter ergeben, ist dies der Geschäftsführung unverzüglich anzuzeigen.
Die Aufgaben des Mitarbeiters bestimmen sich nach § 55 BImSchG und den ergänzenden Vorschriften. Der Mitarbeiter hat diese gewissenhaft und mit besonderer Sorgfalt zu erfüllen.
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