Begriff des Nachtarbeitnehmers
Der Gesetzgeber hat in § 6 ArbZG besondere Schutzbestimmungen für Nachtarbeitnehmer aufgestellt.37) Vgl. Nachtarbeitsverbot für werdende und stillende Mütter: § 5 MuSchG; zum Nachtarbeitsverbot für Jugendliche: § 14 JArbSchG. Nachtarbeitnehmer in diesem Sinn sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht38) Zum Begriff der Wechselschicht: BAG, Urt. v. 12.03.2008 - 4 AZR 616/06, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie; BAG, Urt. v. 23.09.1960 - 1 AZR 567/59, AP AZO § 2 Nr. 4. Nach Art. 2 der Arbeitszeitrichtlinie ist Schichtarbeit jede Form der Arbeitsgestaltung kontinuierlicher oder nicht kontinuierlicher Art mit Belegschaften, bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan, auch im Rotationsturnus, sukzessive an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden, so dass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tages oder Wochen umfassenden Zeitraums zu unterschiedlichen Zeiten verrichten müssen. zu leisten haben oder (tatsächlich) an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leisten (§ 2 Abs. 5 ArbZG).39) In § 19 Abs. 1 AZO a.F. war die Zeit zwischen 20 und 6 Uhr nur für Arbeiterinnen als Nachtzeit festgelegt. Infolge BVerfG, Urt. v. 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82, NZA 1992, 270, wurden dann jedoch geschlechtsneutrale Schutzvorschriften für alle Nachtarbeitnehmer erlassen.