Neuerungen im Beschäftigtendatenschutz nach der DSGVO im Arbeitsrecht (Stand: Juni 2018)
2/3.1 Die europäische Datenschutz-Grundverordnung
Einführung in die DSGVO
Ab dem 25.05.2018 gilt in der gesamten Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1)Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl L 119/1. und damit ein einheitliches Datenschutzrecht für alle Mitgliedstaaten. Es wird begleitet von einem runderneuerten neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Öffnungsklauseln der DSGVO nutzt und für Deutschland etwa beim Arbeitnehmerdatenschutz eigene Rechte und Pflichten bestimmt. Diese Regelwerke verschärfen die Pflichten für all diejenigen, die tagtäglich mit Daten anderer umgehen - bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 20 Mio. Euro.
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