Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 1. September 2015 wird zurückgewiesen.
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Der Antragsteller, der Personalrat des Jobcenters, begehrt die Feststellung, dass ein im Jobcenter vorgenommener Austausch von Hardware (Rechner, Monitore) seinem Mitbestimmungsrecht unterlegen hat.
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