1. Auf die Beschwerde der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Januar 2022 - 4 Sa 329/21 - aufgehoben, soweit darin zu ihrem Nachteil erkannt worden ist.
2. Im Umfang der Aufhebung wird der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 21.416,64 Euro festgesetzt.
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