Der Kläger war gem. schriftlichem Arbeitsvertrag vom 16. März 1973 seit 1. Mai 1973 als Schachtmeister bei der Gemeinschuldnerin H GmbH & Co. KG, einem Bauunternehmen mit rund 60 Arbeitnehmern, zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von zuletzt 7. 000, -- DM beschäftigt. Er ist einem Schwerbehinderten gleichgestellt; der Grad seiner Behinderung beträgt 30 %.
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