Autor: Schneider |
Die außerordentliche Kündigung kann sowohl zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Beendigungskündigung) als auch zur Änderung der vertraglichen Arbeitsbedingungen (Änderungskündigung) ausgesprochen werden. Sie kann als fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung, aber auch mit Wirkung auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (Kündigung mit Auslauffrist) erklärt werden.
Der Regelfall der außerordentlichen Kündigung ist die fristlose Beendigungskündigung. Sie bewirkt die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt ihres Zugangs.
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