1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Juli 2020 - 7 Sa 5/20 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtarbeitszuschläge.
Der Kläger leistete im streitgegenständlichen Zeitraum Nachtarbeit im Rahmen von Wechselschichtarbeit bei der Beklagten, einem Unternehmen der Süßwarenindustrie. Er ist Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (
Der
"§ 4
Mehr-, Schicht-, Wechselschicht-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
I. Begriffsbestimmungen
1. Schichtarbeit ist die regelmäßige tägliche vereinbarte Arbeitszeit, unabhängig von der zeitlichen Lage.
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