Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.06.2018, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Berufungsurteil und das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.06.2018, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
5.Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 456.575,95 Euro.
I.
Die Parteien streiten um Anwaltshaftung.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen fehlerhafter anwaltlicher Verfahrensvertretung in einem Zugewinnverfahren in zwei Instanzen in Höhe von 456.575,95 Euro nebst Zinsen, die Beklagte vom Kläger in ihrer Widerklage Anwaltshonorar in Höhe von 15.094,44 Euro nebst Zinsen.
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