Die Parteien streiten darüber, ob Prämienansprüche des Klägers aus dem Jahr 2004 verfallen sind.
Der im Jahr 1953 geborene Kläger war bei der Beklagten vom 1. September 2002 bis zum 30. April 2006 als Geschäftsleiter zu einem monatlichen Gehalt iHv. 4.600,00 Euro brutto beschäftigt. Der Formular-Arbeitsvertrag vom 3. Juli 2002 enthielt ua. folgende Regelung:
"17. Verfallklausel
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|