Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 27.12.2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.12.2022 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Der Beschwerdeführer beantragt Prozesskostenhilfe für seinen Antrag vom 13.12.2022, mit dem er im Wege der einstweiligen Verfügung die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.434,20 Euro für den Monat November 2022 begehrte.
Das Arbeitsgericht hat durch Beschluss vom 14.12.2022 - zugestellt am selben Tag - den PKH-Antrag wegen mangelnder Erfolgsaussicht zurückgewiesen.
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