Der Schiedsspruch der Schiedsstelle Baden-Württemberg vom 23. Januar 2017 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage der Beklagten abgewiesen.
Der Kläger trägt ein Drittel, die Beklagte trägt zwei Drittel der Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 89.016,20 EUR festgesetzt.
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