Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 28.06.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten sind rückständige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Rentenzahlung sowie die Rückzahlung eines Zuschusses zur Krankenversicherung streitig.
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