Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.08.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Wiesbaden (Az.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für die Berufung wird auf bis 110.000,- € festgesetzt.
I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 12.10.2017 (Bl. 438 ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 305 ff. d.A.) verwiesen.
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