1. Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen 102 des Landgerichts Berlin vom 5. Mai 2020 -
2. Der Gläubiger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.333,33 €.
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