ArbG Mannheim, vom 10.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 391/98
betriebliche Altersversorgung: Aufhebungsvertrag - Auslegung - Fehlen der zeitlichen Voraussetzung des § 1 Abs. 1 BetrAVG
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 20/99
DRsp Nr. 2002/7737
betriebliche Altersversorgung: Aufhebungsvertrag - Auslegung - Fehlen der zeitlichen Voraussetzung des § 1 Abs. 1BetrAVG
1. Enthält ein Aufhebungsvertrag u.a. den Passus, es sollten "außer den laufenden monatlichen Bezügen, der zusätzlichen Urlaubsvergütung für das Kalenderjahr ... sowie der in den §§ 2 und 3 erwähnten Abfindung und B-Altersversorgung keine weiteren gegenseitigen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis und anlässlich dessen Beendigung be- bzw. entstehen", steht dem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung auch die fehlende zeitliche Voraussetzung des § 1 Abs. 1BetrAVG nicht entgegen.2. § 5AGBG besagt, dass der Verfasser einer Versorgungszusage Zweifel in der Auslegung gegen sich gelten lassen muss, wenn zwei verschiedene Auslegungen denkbar sind, von denen die eine seinem Vertragsgegner günstiger ist.