LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.08.1999
13 Sa 20/99
Normen:
AGBG § 5 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 ; BGB §§ 133 157 ;
Fundstellen:
AiB 2000, 59
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 10.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 391/98

betriebliche Altersversorgung: Aufhebungsvertrag - Auslegung - Fehlen der zeitlichen Voraussetzung des § 1 Abs. 1 BetrAVG

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1999 - Aktenzeichen 13 Sa 20/99

DRsp Nr. 2002/7737

betriebliche Altersversorgung: Aufhebungsvertrag - Auslegung - Fehlen der zeitlichen Voraussetzung des § 1 Abs. 1 BetrAVG

1. Enthält ein Aufhebungsvertrag u.a. den Passus, es sollten "außer den laufenden monatlichen Bezügen, der zusätzlichen Urlaubsvergütung für das Kalenderjahr ... sowie der in den §§ 2 und 3 erwähnten Abfindung und B-Altersversorgung keine weiteren gegenseitigen Ansprüche aus dem Anstellungsverhältnis und anlässlich dessen Beendigung be- bzw. entstehen", steht dem Anspruch auf betriebliche Altersversorgung auch die fehlende zeitliche Voraussetzung des § 1 Abs. 1 BetrAVG nicht entgegen. 2. § 5 AGBG besagt, dass der Verfasser einer Versorgungszusage Zweifel in der Auslegung gegen sich gelten lassen muss, wenn zwei verschiedene Auslegungen denkbar sind, von denen die eine seinem Vertragsgegner günstiger ist.

Normenkette:

AGBG § 5 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 ; BGB §§ 133 157 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Ruhegeldansprüche.