Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Februar 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Zwischen den Beteiligten besteht Streit, ab wann und in welcher Höhe der Klägerin eine Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht zusteht.
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