SGB VI § 236b; TV ATZ AOK v. 11.12.1997 (i.d.F. v. 25.10.2006) § 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 19.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 19/16
ArbG Stuttgart, vom 07.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 8181/15
Rentenkürzung als Voraussetzung einer Abfindungszahlung im Fall einer tariflich geregelten AltersteilzeitUnterscheidung zwischen Entlassungsabfindung und Abfindung wegen Rentenkürzung bei Altersteilzeit
BAG, Urteil vom 12.12.2017 - Aktenzeichen 9 AZR 45/17
DRsp Nr. 2018/1979
Rentenkürzung als Voraussetzung einer Abfindungszahlung im Fall einer tariflich geregelten AltersteilzeitUnterscheidung zwischen Entlassungsabfindung und Abfindung wegen Rentenkürzung bei Altersteilzeit
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