Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. April 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin S. F., P., B., beizuordnen, wird abgelehnt.
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