Replik auf Klageerwiderung bei Änderungskündigung

An das Arbeitsgericht ...

Rubrum

wird zur Klageerwiderung wie folgt Stellung genommen.

Die von dem Beklagten vorgebrachten Tatsachen tragen seinen Abweisungsantrag nicht‚ weshalb der Klage stattzugeben ist.

Das Unternehmen befindet sich nicht in einer Krise. Auf seiner Internetseite und in Presseveröffentlichungen wird auf eine prognostizierte Steigerung des Umsatzes und des Gewinns hingewiesen‚ wobei der Bereich‚ in dem der Kläger tätig ist‚ ausdrücklich genannt ist.

Beweis: Unternehmenswebsite www...de unter Presse‚ Artikel in der ...­Zeitung vom ...

Deshalb handelt es sich bei den eingereichten Unterlagen der Wirtschaftsprüfer nicht um ein Sanierungskonzept‚ sondern ein Gewinnsteigerungskonzept. Dies reicht nach der einschlägigen Rechtsprechung nicht aus‚ um sozial gerechtfertigt in abgeschlossene Verträge einzugreifen.

Würde man den Kündigungsgrund unterstellen‚ scheitert die Vergütungsanpassung jedenfalls an der mangelhaften Sozialauswahl. Die Beklagte hat sich in der Auswahl auf die betroffene Abteilung beschränkt statt - wie von der Rechtsprechung gefordert - diese zumindest auf den Betrieb auszudehnen. Aus diesen Gründen sind folgende Mitarbeiter‚ die mit dem Kläger nach Vorbildung‚ ausgeübter Tätigkeit und Entgelt vergleichbar sind‚ nicht in die Sozialauswahl aufgenommen worden:

Mitarbeiter A‚ ... Jahre alt‚ beschäftigt seit ...‚ ...