An das Arbeitsgericht ...
Aktenzeichen ...
Klageerwiderung
In Sachen ...
- Kläger -
Prozessbevollmächtigter RA ...
gegen
die Firma ...
- Beklagte -
Prozessbevollmächtigter RA ...
Begründung
Die schriftsätzlichen Angaben des Klägers zum Grund und zur Höhe des ihm zustehenden Erholungsurlaubsanspruchs treffen zu. Zwar ist der Urlaubsanspruch ungeachtet der lang andauernden Arbeitsunfähigkeit des Klägers entstanden, der Urlaubsverwirklichung steht aber die seit dem ... erneut eingetretene krankheitsbedingte Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung entgegen.
Der Urlaub kann daher vom Kläger in dem von ihm
beantragten Zeitraum nicht genommen werden (Arg. § 9 BUrlG BAG vom 8. März 1984
AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmissbrauch; BAG vom 26. Mai 1983, EzA § 7 BUrlG
Nr. 27). Die Klage dient nur dem Ziel, den Kläger in den Genuss des im
Vergleich zum Krankengeld höheren Urlaubsentgeltes und des zusätzlich von der
Beklagten gewährten Urlaubsgeldes zu bringen. Darauf hat der Kläger aber keinen
Anspruch, solange die Urlaubsgewährung krankheitsbedingt unmöglich ist. Sollte
der Kläger bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. bis zum Ende des
Übertragungszeitraumes seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangen, wird die Beklagte
den Urlaubsanspruch erfüllen (BAG 39, 53; BAG vom 28. Juni 1984 NZA 1985,
oder
Begründung
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|